Brauch ich einen Behindertenausweis?

Bis zu meinem 18. Lebensjahr hatte ich einen Schwerbehindertenausweis, zum Beginn meiner Berufsausbildung habe ich ihn jedoch nicht erneut beantragt, weil er für mich persönlich keine Vorteile brachte.
Der Grad der Behinderung wurde damals bei mir auf 50 festgelegt, ich war somit schwerbehindert. Der Grad der Behinderung wird individuell bestimmt und reicht von 5 – 100, ab einem Grad von 50 gilt man als schwerbehindert.

Ob man sich für einen Behindertenausweis entscheidet ist jedem selbst überlassen. Ich persönlich habe mich dagegen entschieden. Beantragt wird der Ausweis beim zuständigen Versorgungsamt.
Eine Behinderung kann zum Beispiel in steuerlicher Hinsicht Vorteile bringen. Auf Antrag kann ein steuerfreier Pauschalbetrag gewährt werden. So bekamen meine Eltern damals einen höheren Freibetrag. Voraussetzung dafür war eine Bescheinigung des Versorgungsamtes auf "Hilflosigkeit" im Sinne des § 33 b EStG. Derzeit beträgt der Freibetrag 3.681,30 €.

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Photo courtesy of iStockphoto, Donald Erickson

Die größten Vorteile für Schwerbehinderte finden sich in der Arbeitswelt. Dazu gehört ein besonderer Kündigungsschutz und ein Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage.
Allerdings muss der Ausweis nicht unbedingt von Vorteil sein. Gerade junge Diabetiker, die Arbeit suchen oder am Anfang des Berufslebens stehen, können als Schwerbehinderte große Nachteile haben. Der erhöhte Kündigungsschutz bringt eben erst dann etwas, wenn man bereits einen Arbeitsplatz hat.

Einen weiteren Vorteil bietet der Schwerbehindertenausweis in der kostenlosen Nutzung des Nahverkehrs inklusive Begleitperson.. Dies setzt einen Vermerk "H" für hilflos im Ausweis voraus.
Einmal beantragt, kann man die Schwerbehinderung nicht einfach "rückgängig" machen, indem man seinen Ausweis zurückgibt. Auch wenn dies fälschlicherweise oft behauptet wird, denn im Gesetz ist die Behinderung nicht an einen behördlichen Bescheid, sondern an den Gesundheitszustand geknüpft.

Finn


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