Ein Urteil zum Schwerbehindertenausweis
abgelegt im Archiv Recht und Soziales , Umfrage am 25.10.09
Eine Typ2 Diabetikerin hatte geklagt, weil Ihr der Schwerbehindertenstatus wegen zu guter Blutzuckerwerte verwehrt wurde. Sie bekam Recht. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil aufgrund der großen Bedeutung für uns Diabetiker noch Revision eingelegt werden kann. Wie sieht es bei euch aus? Habt Ihr euren Schwerbehindertenausweis noch?
Finn
Permalink: Ein Urteil zum Schwerbehindertenausweis
Tags: Schwerbehindertenausweis, Urteil
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Kommentar von:
Anne
(25.10.09 15:04 Uhr)
Kommentar von:
Ilka
(25.10.09 17:55 Uhr)
hi anne!
bei mir war es eigentlich genau so. allerdings wurde mir der ausweis mit meiner volljährigkeit aberkannt, bzw. die prozente sollten von 50 auf 30 runtergestuft werden. da hab ich ihn nicht mehr beantragt...hast du immer noch die vollen 50% ?
bei mir war es eigentlich genau so. allerdings wurde mir der ausweis mit meiner volljährigkeit aberkannt, bzw. die prozente sollten von 50 auf 30 runtergestuft werden. da hab ich ihn nicht mehr beantragt...hast du immer noch die vollen 50% ?
Kommentar von:
Finn
(26.10.09 9:23 Uhr)
hallo anne,
ich kann mich der frage meiner freundin ilka nur anschliessen. hast du noch die vollen 50%? ich hab den ausweis mit anfang der ausbildung nicht mehr beantragt.
ich kann mich der frage meiner freundin ilka nur anschliessen. hast du noch die vollen 50%? ich hab den ausweis mit anfang der ausbildung nicht mehr beantragt.
Kommentar von:
Anne
(26.10.09 21:09 Uhr)
Das wundert mich aber. Ich habe 50 % und daran hat sich nie etwas geändert (bin jetzt 24 und seit ein paar Jahren ist der Ausweis unbefristet). Das einzige, was ich mit 16 verloren habe, ist das Merkzeichen H und damit die kostenlose Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln im Umkreis von 50 km um den Wohnort.
Behindertenpauschbetrag von 570 Euro im Steuerbescheid und 5 Tage mehr Urlaub habe ich immer noch.
Da würd ich auf jeden Fall nochmal was tun an eurer Stelle.
Liebe Grüße
Anne
Behindertenpauschbetrag von 570 Euro im Steuerbescheid und 5 Tage mehr Urlaub habe ich immer noch.
Da würd ich auf jeden Fall nochmal was tun an eurer Stelle.
Liebe Grüße
Anne
Kommentar von:
Ilka
(27.10.09 12:07 Uhr)
ich bin die ganze zeit am überlegen, ob ic den ausweis wieder beantragen soll. hat ja so seine vor und nachteile.
angeblich soll man mit pumpe ja auf jeden fall die 50% bekommen.
Das mit den freifahrten und anderen vergünstigungen ist zwar ärgerlich, aber allein schon wegen der steuer...
das H hatte ich allerdings bis zum schluss, also bis zur volljährigkeit.
angeblich soll man mit pumpe ja auf jeden fall die 50% bekommen.
Das mit den freifahrten und anderen vergünstigungen ist zwar ärgerlich, aber allein schon wegen der steuer...
das H hatte ich allerdings bis zum schluss, also bis zur volljährigkeit.
Kommentar von:
Anne
(27.10.09 21:50 Uhr)
Ist ja komisch. Hätte nicht gedacht, dass das so unterschiedlich gehandhabt wird... Anscheinend gibt es da keine bundeseinheitlichen Richtlinien?!
Probier's doch einfach mit dem Ausweis. Warum nicht? Der einzige Nachteil, den ich bisher sehen konnte, ist, dass Arbeitgeber vorsichtiger bei unbefristeter Einstellung sind, weil der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gilt. Aber selbst das war es mir wert und seit 2 Wochen habe ich meinen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche :o))
Probier's doch einfach mit dem Ausweis. Warum nicht? Der einzige Nachteil, den ich bisher sehen konnte, ist, dass Arbeitgeber vorsichtiger bei unbefristeter Einstellung sind, weil der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gilt. Aber selbst das war es mir wert und seit 2 Wochen habe ich meinen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche :o))
Kommentar von:
falk
(04.11.09 7:37 Uhr)
ich habe seit 2000 diabetis und das versorgungsamt hat mir mein gdb von 4o aberkant da ich jetzt eine insulinpumpe habe und besser eingestellt wäre war kann ich tun
Kommentar von:
Finn
(04.11.09 10:22 Uhr)
moin falk,
vielleicht solltest du noch mal mit deinem diabetes arzt sprechen. evtl. einen bericht von deinem arzt beim versorgungsamt einreichen und auf alle fälle erst mal einspruch gegen die ablehnung beim versorgungsamt einlegen.
vielleicht solltest du noch mal mit deinem diabetes arzt sprechen. evtl. einen bericht von deinem arzt beim versorgungsamt einreichen und auf alle fälle erst mal einspruch gegen die ablehnung beim versorgungsamt einlegen.
Kommentar von:
Ilka
(04.11.09 20:02 Uhr)
also das ist komisch. ich habe jetzt schon öfters gehört, dass gerade auf grund der insulinpumpe der grad der behinderung hochgestuft wurde. also auf 50 prozent, quasi von behindert auf schwerbehindert.
ich würd auch auf jeden fall einspruch einlegen. vielleicht auch mal an einen sozialverband wenden.
ich würd auch auf jeden fall einspruch einlegen. vielleicht auch mal an einen sozialverband wenden.
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