Neue Regelungen zum Schwerbehindertenausweis
abgelegt im Archiv Recht und Soziales am 13.07.10
Über den Schwerbehindertenausweis hatte wir ja bereits schon berichtet. Nach einem Beschluss des Bundesrates von Anfang Juli gibt es nun einige neue Regeln was die Beantragung des Ausweises betrifft.
Zukünftig muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass der Stoffwechsel schwer einstellbar ist und es häufig zu Hypos kommt (hierfür war auch ein Nachweis erforderlich). Nun gelten Menschen mit Diabetes als schwerbehindert, wenn sie mindesten 4x täglich Insulin spritzen und die Dosis je nach Situation selber anpassen können.
Außer dem müssen sie "durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein". Eine genaue Definition dieser schwammigen Formulierung gibt es nicht, jedoch geht man davon aus, dass diese Formulierung von den Versorgungsämtern nicht zum Nachteil der Diabetiker ausgelegt wird.
Mit der neuen Regelung soll erricht werden, dass es gerade für Typ1 Diabetiker einfacher wird einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen. In der Vergangenheit wurden oft die falschen "belohnt". Einige "schwarze Schafe" unter uns Diabetikern gingen fährlässig mit ihrem Blutzucker um, verursachten vorsätzlich häufige Unterzuckerungen, um so als schwer einstellbar eingestuft zu werden. Das Prinzip war einfach: je mehr Unterzuckerungen, desto größer die Chance auf einen Schwerbehindertenausweis! Diabetiker, die sorgfältig und gewissenhaft ihren Therapieempfehlungen folgten, gingen leer aus. Durch die neuen Regelungen soll nun nicht mehr die Möglichkeit bestehen das Verfahren zu beeinflussen.
Außerdem ist ist wichtig, dass der Ausweis nun keinen Rückschluss mehr auf die Qualität der Stoffwechseleinstellung zulässt. Frühere Eskapaden wie Führerscheinverlust sind so ausgeräumt, denn beim Beantragen eines Führerscheins muss die Behinderung nicht angegeben werden!
Zum Thema Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Steuervergünstigungen usw. wird es aber keine Änderungen geben.
Ilka
Ich habe gerade kein Foto von einem Ausweis, daher ein Bild meines aktuellen Blutzuckers. Mhmmm, nicht gut....!

© Ilka G.
Permalink: Neue Regelungen zum Schwerbehindertenausweis
Tags: Diabetes, Führerschein, Schwerbehindertenausweis, Unterzuckerung, Steuervergünstigungen, Kündigungsschutz, Blutzucker, Beantragung, Versorgungsamt, Hypo,
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Kommentar von:
Lars
(13.07.10 13:15 Uhr)
Hmm.. das heisst als Pumpenträger sollte ich keine Probleme mehr haben?
Kommentar von:
Ilka
(13.07.10 16:07 Uhr)
also.....darüber habe ich mir auch schon gedanken gemacht. ich würde es aber auch so verstehen wie du.
angeblich soll man als pumpenträger eh nicht so arge schwierigkeiten haben. ich selbst hab es noch nicht versucht.
angeblich soll man als pumpenträger eh nicht so arge schwierigkeiten haben. ich selbst hab es noch nicht versucht.
Kommentar von:
lebenmittyp1
(03.08.10 21:32 Uhr)
Schön, dass ICH noch den harten Kampf mit dem Versorgungsamt führen musste. Letztlich erfolgreich, aber was das an Nerven kostete!
Jetzt habe ich also seit kurzem den Lappen und eine Frage: wie bewahre ich den am besten auf? Muss bei mir in die Börse, wenn ich ihn denn mal vorzeigen muss. Hast Du einen Tipp?
Jetzt habe ich also seit kurzem den Lappen und eine Frage: wie bewahre ich den am besten auf? Muss bei mir in die Börse, wenn ich ihn denn mal vorzeigen muss. Hast Du einen Tipp?
Kommentar von:
Ilka
(11.08.10 15:12 Uhr)
also als ich damals noch meinen ausweis hatte, da hatte ich ihn nur dabei wenn ich ihn auch gebraucht habe, zum zugfahren oder so. da das ding aber unhandlich groß ist, habe ich ihn einfach in der mitte geknickt.
Kommentar von:
lebenmittyp1
(02.09.10 19:59 Uhr)
Geknickt habe ich ihn auch. Benutzt habe ich ihn bisher nicht, außer für mehr Urlaubsanspruch. Ich freue mich auf den Tag, wenn ich junge Männer zum Freimachen des SchweBiSitzplatzes auffordern kann *g*
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